Innenbereiche
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Die Rauchvorschriften im Überblick – mit nationalen und regionalen Besonderheiten.
In öffentlich zugänglichen Gastronomiebetrieben ist Rauchen auf regelkonforme ausgewiesene Raucherbereiche beschränkt. · Betreiber können auch dort ein vollständiges Rauchverbot festlegen, wo ein Raucherbereich grundsätzlich möglich wäre. · Ein ausgewiesener Raucherbereich darf höchstens 25 % der Gesamtfläche umfassen; Trennung und direkte Abluft nach aussen sind erforderlich.
Die gesetzlichen Detailregeln findest du weiter unten.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
In öffentlich zugänglichen Gastronomiebetrieben ist Rauchen auf regelkonforme ausgewiesene Raucherbereiche beschränkt.
+2 Detailregeln lesenFür diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
In öffentlich zugänglichen Gastronomiebetrieben ist Rauchen auf regelkonforme ausgewiesene Raucherbereiche beschränkt.
Rechtsgrundlage: Tobacco Products Control Act 83 of 1993; Government Notice R975/2000
Betreiber können auch dort ein vollständiges Rauchverbot festlegen, wo ein Raucherbereich grundsätzlich möglich wäre.
Rechtsgrundlage: Tobacco Products Control Act 83 of 1993; Government Notice R975/2000
Ein ausgewiesener Raucherbereich darf höchstens 25 % der Gesamtfläche umfassen; Trennung und direkte Abluft nach aussen sind erforderlich.
Rechtsgrundlage: Tobacco Products Control Act 83 of 1993; Government Notice R975/2000