Innenbereiche
Uruguay verbietet auch das Vapen in geschlossenen öffentlichen Bereichen.
Die Rauchvorschriften im Überblick – mit nationalen und regionalen Besonderheiten.
Nicht überdachte Innenhöfe innerhalb eines bebauten Bereichs können rechtlich trotzdem als geschlossener Bereich gelten; entscheidend ist die gesetzliche Definition und Lage. · Das Rauchverbot gilt auch in offenen Aussenbereichen von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. · Zulässige Raucherbereiche müssen ausserhalb des bebauten Bereichs liegen. Bei Überdachung darf die seitliche Umschliessung höchstens 50 % des überdachten Umfangs betragen und es gelten zusätzliche Abstandsanforderungen.
Die gesetzlichen Detailregeln findest du weiter unten.
Uruguay verbietet auch das Vapen in geschlossenen öffentlichen Bereichen.
Nicht überdachte Innenhöfe innerhalb eines bebauten Bereichs können rechtlich trotzdem als geschlossener Bereich gelten; entscheidend ist die gesetzliche Definition und Lage.
+2 Detailregeln lesenFür diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Das uruguayische Gesundheitsministerium erklärt ausdrücklich, dass Vaping in geschlossenen öffentlichen Räumen nicht erlaubt ist; zusätzlich gelten die rauchfreien Bestimmungen des Tabakrechts.
Rechtsgrundlage: Ministerio de Salud Pública – Información sobre cigarrillos electrónicos
Nicht überdachte Innenhöfe innerhalb eines bebauten Bereichs können rechtlich trotzdem als geschlossener Bereich gelten; entscheidend ist die gesetzliche Definition und Lage.
Rechtsgrundlage: Ley 18.256 art. 3; Decreto 284/008 art. 4
Das Rauchverbot gilt auch in offenen Aussenbereichen von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.
Rechtsgrundlage: Ley 18.256 art. 3 C
Zulässige Raucherbereiche müssen ausserhalb des bebauten Bereichs liegen. Bei Überdachung darf die seitliche Umschliessung höchstens 50 % des überdachten Umfangs betragen und es gelten zusätzliche Abstandsanforderungen.
Bedingungen: Ausserhalb des bebauten Bereichs; bei Dach max. 50 % seitliche Umschliessung; Abstand zu anderem Dach/Wand.
Rechtsgrundlage: Decreto 284/008 art. 4