Innenbereiche
Das landesweite Verbot erfasst ausdrücklich sowohl Rauchen als auch Vapen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Behörden, Arbeitsplätzen, geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Rauchvorschriften im Überblick – mit nationalen und regionalen Besonderheiten.
Ein öffentlich zugänglicher Bereich gilt als geschlossen, wenn er ein Dach und mindestens zwei Wände hat – unabhängig von Material, Grösse oder dauerhaftem/temporärem Charakter. · Das landesweite Verbot erfasst ausdrücklich sowohl Rauchen als auch Vapen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Behörden, Arbeitsplätzen, geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. · Rauchfreie Betriebe müssen ein sichtbares Rauch- und Vape-Verbot kennzeichnen.
Die gesetzlichen Detailregeln findest du weiter unten.
Das landesweite Verbot erfasst ausdrücklich sowohl Rauchen als auch Vapen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Behörden, Arbeitsplätzen, geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ein öffentlich zugänglicher Bereich gilt als geschlossen, wenn er ein Dach und mindestens zwei Wände hat – unabhängig von Material, Grösse oder dauerhaftem/temporärem Charakter.
Rauchfreie Betriebe müssen ein sichtbares Rauch- und Vape-Verbot kennzeichnen.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Das landesweite Verbot erfasst ausdrücklich sowohl Rauchen als auch Vapen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Behörden, Arbeitsplätzen, geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Rechtsgrundlage: Ley 32159, art. 6.1
Ein öffentlich zugänglicher Bereich gilt als geschlossen, wenn er ein Dach und mindestens zwei Wände hat – unabhängig von Material, Grösse oder dauerhaftem/temporärem Charakter.
Bedingungen: Für Terrassen ist die konkrete bauliche Situation entscheidend.
Rechtsgrundlage: Ley 32159, art. 6.2
Art. 7 der Ley 32159 verlangt an unter das Rauch-/Vape-Verbot fallenden Orten sichtbare Kennzeichnung mit Hinweis auf rauch- und emissionsfreie Räume.
Rechtsgrundlage: Ley N.° 32159