Innenbereiche
Vollständiges Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen und Bars
+2 Detailregeln lesenDie Rauchvorschriften im Überblick – mit nationalen und regionalen Besonderheiten.
Vollständiges Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen und Bars · Eine Gastroterrasse gilt für das nationale Tabakrecht als Aussenbereich, wenn sie unüberdacht ist oder – bei Überdachung – seitlich höchstens von zwei Wänden/Mauern umgeben ist. · Hotels können bis zu 30 % fest ausgewiesene Raucherzimmer vorsehen, wenn die gesetzlichen Trennungs-, Lüftungs-, Kennzeichnungs- und Informationsbedingungen erfüllt sind.
Die gesetzlichen Detailregeln findest du weiter unten.
Vollständiges Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen und Bars
+2 Detailregeln lesenEine Gastroterrasse gilt für das nationale Tabakrecht als Aussenbereich, wenn sie unüberdacht ist oder – bei Überdachung – seitlich höchstens von zwei Wänden/Mauern umgeben ist.
+2 Detailregeln lesenHotels können bis zu 30 % fest ausgewiesene Raucherzimmer vorsehen, wenn die gesetzlichen Trennungs-, Lüftungs-, Kennzeichnungs- und Informationsbedingungen erfüllt sind.
In Flughäfen ist Tabakrauchen verboten, ausser in Bereichen, die sich vollständig im Freien befinden.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
In allen geschlossenen öffentlichen Räumen, Gaststätten, Bars, Diskotheken und am Arbeitsplatz gilt in Spanien ein striktes Rauchverbot.
Bedingungen: Gilt für alle Tabakprodukte. Keine Raucherräume in der Gastronomie gestattet.
Ausnahmen: Private Raucherclubs (Clubes de fumadores) mit strengen Nicht-Gewerbe-Auflagen.
Rechtsgrundlage: Ley 42/2010 (Modifica Ley 28/2005 de medidas sanitarias frente al tabaquismo)
Autonome Gemeinschaften und lokale Regeln können zusätzliche Einschränkungen festlegen; Place2Smoke muss bei abweichenden Regionen/Städten die strengere Regel verwenden.
Rechtsgrundlage: Ley 28/2005 art. 7 opening clause
Das nationale Vape-Verbot ist enger als das Tabakrauchverbot: Es gilt u. a. in Behörden, Gesundheitseinrichtungen samt Gelände, Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Kinderspielbereichen; Restaurants/Bars sind national nicht pauschal in dieser Liste.
Rechtsgrundlage: Ley 28/2005 disposición adicional duodécima
Eine Gastroterrasse gilt für das nationale Tabakrecht als Aussenbereich, wenn sie unüberdacht ist oder – bei Überdachung – seitlich höchstens von zwei Wänden/Mauern umgeben ist.
Rechtsgrundlage: Ley 28/2005 – definition of outdoor hospitality space
Art. 7 in der Fassung der Ley 42/2010 nennt eingefriedete öffentliche Kinderspielplätze und ausgestattete Spielflächen ausdrücklich als rauchfreie Bereiche, obwohl sie im Freien liegen.
Rechtsgrundlage: Ley 28/2005, modificada por Ley 42/2010
Auf Restaurantterrassen ist das Rauchen nach nationalem Recht gestattet, sofern die Terrasse max. 2 Wände/Planen hat. Zunehmende Rauchverbote an gekennzeichneten Stränden (z.B. Balearen, Kanaren, Barcelona).
Bedingungen: Terrasse darf maximal zu zwei Seiten geschlossen sein.
Ausnahmen: Als "Platja sense fum / Playa sin humo" deklarierte Strände sind rauchfrei.
Rechtsgrundlage: Ley 42/2010 / Ordenanzas Municipales de Playas
Hotels können bis zu 30 % fest ausgewiesene Raucherzimmer vorsehen, wenn die gesetzlichen Trennungs-, Lüftungs-, Kennzeichnungs- und Informationsbedingungen erfüllt sind.
Bedingungen: Max. 30 %; getrennte Bereiche; unabhängige Lüftung/Entrauchung; dauerhafte Kennzeichnung; vorherige Gästeinformation; Personalzugang eingeschränkt.
Rechtsgrundlage: Ley 28/2005 art. 7 t, art. 8
In Flughäfen ist Tabakrauchen verboten, ausser in Bereichen, die sich vollständig im Freien befinden.
Rechtsgrundlage: Ley 28/2005 art. 7 q