Innenbereiche
Rauchverbot in Bundeseinrichtungen und im öffentlichen Personenverkehr.
Die Rauchvorschriften im Überblick – mit nationalen und regionalen Besonderheiten.
Rauchverbot in Bundeseinrichtungen und im öffentlichen Personenverkehr. · Bundesrecht erlaubt gesondert gekennzeichnete Raucherräume in bestimmten Bahnhöfen.
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Rauchverbot in Bundeseinrichtungen und im öffentlichen Personenverkehr.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Bundesrecht erlaubt gesondert gekennzeichnete Raucherräume in bestimmten Bahnhöfen.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
In Einrichtungen des Bundes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt bundesweit ein striktes Rauchverbot.
Bedingungen: Gilt für Tabakprodukte, E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse.
Ausnahmen: Ausnahmsweise gekennzeichnete Rauchbereiche auf Bahnhöfen im Freien.
Rechtsgrundlage: Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)
Das BNichtrSchG untersagt Rauchen/Vapen in vollständig geschlossenen Teilen der Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahn, gestattet aber unter den gesetzlichen Anforderungen separate gekennzeichnete Raucherräume.
Bedingungen: Nur in entsprechend gesonderten, gekennzeichneten Räumen; konkrete Bahnhofsvorgaben beachten.
Rechtsgrundlage: Bundesnichtraucherschutzgesetz