Innenbereiche
Rauchen einschliesslich E-Zigaretten ist in geschlossenen öffentlich zugänglichen Gastronomieräumen verboten.
Die Rauchvorschriften im Überblick – mit nationalen und regionalen Besonderheiten.
Rauchen einschliesslich E-Zigaretten ist in geschlossenen öffentlich zugänglichen Gastronomieräumen verboten. · Rauchen auf einer Gastronomieterrasse kommt nur infrage, wenn diese nicht als geschlossener Raum gilt. · Ein separater Fumoir darf höchstens 25 % des Betriebs umfassen; Bedienung ist nicht erlaubt.
Die gesetzlichen Detailregeln findest du weiter unten.
Rauchen einschliesslich E-Zigaretten ist in geschlossenen öffentlich zugänglichen Gastronomieräumen verboten.
Rauchen auf einer Gastronomieterrasse kommt nur infrage, wenn diese nicht als geschlossener Raum gilt.
Ein separater Fumoir darf höchstens 25 % des Betriebs umfassen; Bedienung ist nicht erlaubt.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Für diesen Bereich ist keine eigene veröffentlichte Regel dokumentiert.
Rauchen einschliesslich E-Zigaretten ist in geschlossenen öffentlich zugänglichen Gastronomieräumen verboten.
Rechtsgrundlage: Smoking legislation; federal public-health guidance
Rauchen auf einer Gastronomieterrasse kommt nur infrage, wenn diese nicht als geschlossener Raum gilt.
Bedingungen: Offene Seiten, Belüftung und Dachkonstruktion sind im Einzelfall entscheidend.
Rechtsgrundlage: Smoking legislation; federal public-health guidance
Ein separater Fumoir darf höchstens 25 % des Betriebs umfassen; Bedienung ist nicht erlaubt.
Bedingungen: Geschlossener Raum, eigene Lüftung, geschlossene Tür, Kennzeichnung; Minderjährige ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: Smoking legislation; federal public-health guidance